Flugverspätungen – welche Ansprüche hat man als Kunde?
Das Reiserecht Flugverspätung ist in der FluggastrechtVO festgelegt und sieht für Kunden unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung von 125 Euro und mehr vor. Es gibt viele Gründe warum man einen gebuchten Flug nicht antreten kann. Zum einen gibt es die Überbuchung, die es nicht möglich macht, noch im selben Flug zu reisen. Hier stellen Fluggesellschaften in der Regel passable Alternativ-Flüge zur Verfügung. Starke Flugverspätungen oder gar Annullierungen hingegen sind für einen Konsumenten in der Regel nicht nur sehr ärgerlich sondern oft auch mit anderen Schwierigkeiten verbunden, da Termine nicht eingehalten oder Anschlussflüge nicht pünktlich erreicht werden können. Das Reiserecht “Flugverspätung” hat aus diesem Grund einen besonders hohen Stellenwert und wird von vielen betroffenen Fluggästen in Anspruch genommen.
Der Grund ist sehr wichtig
Verspätung ist nicht gleich Verspätung und das gilt auch für das Reiserecht Flugverspätung. Als Konsument hat man natürlich immer das Recht, sich den Ticketpreis rückerstatten zu lassen. Doch eine Entschädigung muss von den Fluggesellschaften nicht unbedingt in jedem Fall bezahlt werden. Der Ausschlaggebende Punkt ist sicherlich der Grund für die Verspätung. Handelt es sich beispielsweise um eine Naturkatastrophe oder liegt der Grund in einer anderen Ursache, die nicht von der Fluggesellschaft beeinflusst hätte werden können, gibt es für den Kunden beispielsweise keinen Anspruch auf Entschädigung.